Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für (I) jeden Besuch bei einer EMF Entertainment Filiale und/oder (II) alle Rechtsverhältnisse zwischen EMF Entertainment GmbH und dem Besucher, in jedem Fall einschließlich des Vertrags, und für alle Angebote und Offerten von EMF Entertainment GmbH.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden beim Reservieren einer Eintrittskarte über die Website der EMF Entertainment GmbH dem Besucher zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt und sind gleichzeitig an der Kasse jeder Filiale erhältlich. Die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme des Angebots bzw. die Versendung des Reservierungsformulars über unsere Website durch den Besucher beinhaltet gleichzeitig die Bestätigung der Einbeziehung dieser beim Abschluss eines Vertrags oder bei einer Reservierung ausgehändigten bzw. zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag und eine Zustimmungserklärung zu deren Inhalt.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden, und gelten nur für den betreffenden Vertrag. Mitarbeiter von EMF Entertainment GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Besucher zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von den sonstigen Bestimmungen des Vertrags abweichen.
Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Besuchers wird durch EMF Entertainment GmbH ausdrücklich abgelehnt.
Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Besuchers wird durch EMF Entertainment GmbH ausdrücklich abgelehnt.
Es wird keine Haftung für eventuelle Fehler in den Ankündigungen, Angeboten, Mitteilungen an die Besucher oder den auf andere Weise beschafften Informationen bzw. für Fehler, die beim Verkauf von Eintrittskarten durch Dritte gemacht werden, übernommen.
Ein Vertrag, der über die Website geschlossen wird, kommt in dem Moment zustande, in dem die EMF Entertainment GmbH dem Besucher eine E-Mail-Bestätigung zugeschickt hat.
Jeden Sonntag von 09.00 bis 11.00 Uhr findet das Baby Jump für Kleinkinder von 2 bis 5 Jahre statt. Die entsprechende Begleitperson bzw. der/die Erziehungsberechtigte/r hat dabei kostenfreien Eintritt.
Sprungzeiten beginnen immer zur vollen Stunde. Verlorene oder verpasste Sprungzeiten können nicht nachgeholt werden.
Grundsätzlich sind gekaufte Tickets nicht stornierbar! In Ausnahmefällen können wir bei wichtigen Gründen, z. B. einem Unfall und entsprechenden Nachweis aus Kulanz entgegenkommen und ggf. einen Wertgutschein ausstellen. Die Entscheidung, ob eine Stornierung erfolgt oder nicht, trifft nicht unser Servicepersonal, sondern wird individuell durch die Geschäftsleitung entschieden. Ein Anrecht auf Barauszahlung des Betrags besteht grundsätzlich nicht!
Jeder Gast, der in der Anlage springt, muss für die gesamte Dauer der Sprungzeit im Besitz eines gültigen Sprungzeit-Bandes sein. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird von unserem Sprungwart-Personal überprüft. Bei Regelverstößen erheben wir Schadensersatz.
Springen ist ab dem 3. Lebensjahr erlaubt. Unter 7-jährige Gäste dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten springen, der ebenfalls eine Sprungzeit kauft, und den unter-7-jährigen auf die Trampoline begleitet.
Unter 18-jährige Gäste benötigen ausnahmslos eine vom Erziehungsberechtigten oder dessen beauftragten volljährigen Person eine korrekt ausgefüllte Einverständniserklärung. Wir akzeptieren nur unsere vor Ort oder auf unserer Homepage https://Funpark-Landau.de/haftungsausschlusstrampolin/ bereitgestellte Einverständniserklärungen, keine selbst verfassten Schreiben oder Mails.
Schwangeren, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen, die auf Grund einer Behinderung nicht selbstständig laufen und stehen können, sowie mit einem Körpergewicht von über 115 kg ist das Springen nicht gestattet. Springen unter Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Sprungzeiten. In allen Bereichen gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Kopfbedeckungen wie z. B. Mützen, Basecap und Schals (außer aus religiösen Gründen) sind aufgrund von Unfallgefahr nicht erlaubt und müssen vor dem Springen ausgezogen werden.
Sämtliche Hosen und Jackentaschen sind vor dem Springen auszuleeren. Schmuck, Uhren, Handys, Gürtel mit Nieten und Brillen müssen ebenfalls abgelegt werden. Gegenstände wie selbst mitgebrachte Bälle oder andere Spiel- und Sportgeräte sind streng verboten!
Die Anlage darf nur mit unseren Sprungsocken betreten werden. Turnschläppchen oder -schuhe, sowie barfuß sind verboten.
Die Benutzung des Ninja Bereichs mit kurzärmligen Shirts sowie kurzen Hosen erhöht die Verletzungsgefahr und wird nicht empfohlen.
Es ist immer nur eine Person je Trampolin gestattet. Herumtoben, rennen, angreifen, schubsen oder Fangen spielen ist nicht erlaubt. Springen oder Salti über die Abdeckungen bzw. von Trampolin zu Trampolin ist nicht erlaubt. Maximal zwei Salti dürfen hintereinander gemacht werden. Für notwendige Pausen bitte unbedingt den Trampolinbereich verlassen und keinesfalls auf die Trampolinflächen oder Abdeckungen setzen.
Das Springen vom Jump-Tower ist nur alleine gestattet, nicht zu zweit oder in Gruppen. Alle sportlichen Tricks und Aktivitäten, wie z. B. Salti, sollten nur unter gesunder Einschätzung der eigenen körperlichen Fähigkeiten und selbstverständlich, ohne andere in Gefahr zu bringen, ausgeübt werden.
Das Hochklettern an den schrägen Trampolinwänden, den seitlichen Wänden und Netzen ist verboten. Das Springen von der Walk-Wall auf das Trampolin ist auf Grund der hohen Unfallgefahr nicht gestattet.
Während der gesamten Sprungzeit ist unbedingt darauf zu achten, auf andere Rücksicht zu nehmen und sie zu keiner Zeit durch unkontrolliertes Handeln zu gefährden.
Die Abstände zur Gehfläche des Gladiatorenbalkens sind seitlich auf 2m begrenzt. Das Springen vom Gladiatorenbalken ins Würfelbecken ist verboten. Auch das Abstoßen beim Fallen ist zu unterlassen
Das Betreten der Gebäude und der Gelände und die Teilnahme an Aktivitäten auf dem Trampolin gehen auf Rechnung und Gefahr des Besuchers. Der Besucher versteht und akzeptiert, dass das Betreten der Gebäude und Gelände und die Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Trampolin Gesundheitsrisiken mit sich bringt und dass dadurch Sachbeschädigungen und ernste Körperverletzungen verursacht werden können.
EMF Entertainment GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Besuchers, die gleich aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Trampolinparks entstehen, ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch EMF Entertainment GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen, wobei im Falle der lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht die Haftung auf den bei Abschluss des Vertrages vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Besucher haftet für alle Schäden, die EMF Entertainment GmbH in Verbindung mit einem Versäumnis und/oder unrechtmäßigen Handlung (einschließlich der Verletzung der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften und/oder der Nichtbefolgung angemessener Anweisungen durch Mitarbeiter oder eingeschalteter Dritter) des Besuchers oder der Besucher, die den Besucher begleiten bzw. die unsere Anlagen unter seiner Aufsicht besuchen, entstehen.
Die Nutzung der Kleiderspinde erfolgt gegen eine Pfandleistung. Für den Schlüssel ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die EMF Entertainment GmbH haftet nur innerhalb des Verwahrungsvertrags gemäß Gesetz. Für nicht-verschlossene Gegenstände wird nicht gehaftet, soweit die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Das Ablegen von Kleidung, Becher, Flaschen, Taschen oder sonstigen Gegenständen auf der Trampolinarena und/oder auf dem Zugangsbereich, den Rettungswegen sowie an oder vor den Notausgangstüren ist streng verboten!
Die Nutzung von Handys, Fotoapparaten, Videokameras, Action-Cams o.ä. ist auf der gesamten Arena verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Verweis der Anlage ohne Geldzurückerstattung! Body-Cams sind nur bei korrekter Trageweise (fest am Körper in Brusthöhe befestigt) erlaubt und dürfen keine Gefahr für den Träger selbst oder anderen Springern sein!
Das Mitbringen jeglicher Speisen ist verboten! Ausnahme sind Kuchen und Muffins anlässlich eines Kindergeburtstages, der bei uns gefeiert wird.
Essen und Getränke sind generell auf der gesamten Trampolinanlage nicht gestattet. Während der Sprungzeit darf nicht gegessen werden. Der Mund muss immer leer sein (auch kein Kaugummi oder andere Süßigkeiten).
Bei Gefahr oder Unfall sind die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen – jedoch kein Aufzug!